Mehl von der Stricker Mühle - ohne Insektenmehl
Am 3. Januar 2023 hat die Europäische Union das Inverkehrbringen von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) genehmigt. Das bedeutet, dass dieses Insektenpulver für die Herstellung gewisser Lebensmittel für die menschliche Ernährung verwendet werden darf, die in der Schweiz verkauft werden. Unsere klare Antwort: Nein, wir fügen unseren Produkten kein Insektenmehl zu! Insektenmehl muss als solches auf jeder Etikette deklariert werden.